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Verfassungsschutz-Chef Haldenwang: "Das Kalifat ist eine denkbare Staatsform"💥

Bei dem Begriff "Kalifat" denken besorgte Bürger an die Ende April erfolgte islamistische Großdemonstration in Hamburg. Das ZDF fragte vermeintlich interessiert: "Forderung nach Kalifat: Ist das erlaubt?".

Am 18. Juni stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in Berlin zusammen mit ihrem Angestellten Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, den Verfassungsschutzbericht 2023 vor. Auf Seite 260, des 408-seitigen Berichts, im Kapitel Islamismus/Islamistischer Terrorismus, lernt der Bürger: "Ideologisch versteht sich der 'Kalifatsstaat' als Wiederbelebung des 1924 in der Türkei abgeschafften Kalifats. Übergeordnetes Ziel ist die Herrschaft des Islam unter der Führung eines Kalifen, unter dem Staat und Religion eine untrennbare Einheit bilden."

Der Gralshüter der subjektiven Bewertung von Bürgern, bezogen auf eine potenziell unterstellte "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates", BfV-Chef Haldenwang, erklärte nun zum Ende der Pressekonferenz den Hauptstadtjournalisten seine Wahrnehmung zur Begrifflichkeit "Kalifat": "Was anderes – als die verbale, strafbare Forderung der 'Vernichtung Israels' auf propalästinensischen Demonstrationen – ist die Einführung des Kalifats. Das ist eine denkbare Staatsform von ganz vielen, die es weltweit gibt. Es gibt auch Kommunismus, Sozialismus, es gibt eben religiös geführte Systeme. Es gibt Monarchien, all das gibt es und all das kann man auch in Deutschland sagen, in einer eben auch freiheitlich demokratischen Grundordnung."

Zur dezenten Erinnerung, an vermeintlich breite, demokratisch verbriefte Grundrechte von Meinungsäußerungen der Bürger, sei an das Verbot der Jahre 2020 bis 2022 erinnert, wo das Mitführen sowie das Zitieren aus dem Grundgesetz seitens der Polizei untersagt wurde.

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Bei dem Begriff "Kalifat" denken besorgte Bürger an die Ende April erfolgte islamistische Großdemonstration in Hamburg. Das ZDF fragte vermeintlich interessiert: "Forderung nach Kalifat: Ist das erlaubt?".

Am 18. Juni stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in Berlin zusammen mit ihrem Angestellten Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, den Verfassungsschutzbericht 2023 vor. Auf Seite 260, des 408-seitigen Berichts, im Kapitel Islamismus/Islamistischer Terrorismus, lernt der Bürger: "Ideologisch versteht sich der 'Kalifatsstaat' als Wiederbelebung des 1924 in der Türkei abgeschafften Kalifats. Übergeordnetes Ziel ist die Herrschaft des Islam unter der Führung eines Kalifen, unter dem Staat und Religion eine untrennbare Einheit bilden."

Der Gralshüter der subjektiven Bewertung von Bürgern, bezogen auf eine potenziell unterstellte "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates", BfV-Chef Haldenwang, erklärte nun zum Ende der Pressekonferenz den Hauptstadtjournalisten seine Wahrnehmung zur Begrifflichkeit "Kalifat": "Was anderes – als die verbale, strafbare Forderung der 'Vernichtung Israels' auf propalästinensischen Demonstrationen – ist die Einführung des Kalifats. Das ist eine denkbare Staatsform von ganz vielen, die es weltweit gibt. Es gibt auch Kommunismus, Sozialismus, es gibt eben religiös geführte Systeme. Es gibt Monarchien, all das gibt es und all das kann man auch in Deutschland sagen, in einer eben auch freiheitlich demokratischen Grundordnung."

Zur dezenten Erinnerung, an vermeintlich breite, demokratisch verbriefte Grundrechte von Meinungsäußerungen der Bürger, sei an das Verbot der Jahre 2020 bis 2022 erinnert, wo das Mitführen sowie das Zitieren aus dem Grundgesetz seitens der Polizei untersagt wurde.

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